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Preise

>3er set (S+W+SP) - 59,99 €

>Silberreiniger (S) - 24,99 €

>Wachs (W) - 29,99 €

>Silberpatina (SP) -  19,99 €

>Eisenwachs - 44,99 

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Silberreiniger 

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Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger ist ein hochwirksames und einfach anwendbares Reinigungsmittel für verschiedene Metalle, wie beispielsweise Silber, Aluminium, Zink, Billon, Nickel, Kupfer und Bronze. Der Silberreiniger entfernt effektiv Schmutz und unerwünschte Ablagerungen und ist ideal für die Reinigung und Pflege von Bodenfunden aus Metall geeignet. Anwendung 1. Fülle ein geeignetes Behältnis mit ausreichend Silberreiniger, sodass das zu reinigende Objekt vollständig bedeckt ist. 2. Die Einwirkzeit hängt von dem Verschmutzungsgrad des Objektes ab, normalerweise empfehlen wir eine Einwirkzeit von etwa 15 Minuten. 3. Nach der Einwirkzeit das Objekt vorsichtig mit einem Wattestäbchen oder Pinsel abreiben und gründlich unter fließendem Wasser abspülen. 4. Bei Bedarf kann der Vorgang wiederholt und die Einwirkzeit verlängert werden. Hinweise Verdünne den Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger im Verhältnis 1:10 mit destilliertem Wasser für Kupfer und Bronze. Begrenze die Einlegezeit bei Kupfer und Bronze auf 30 Sekunden, um die Patina des Objektes nicht zu beschädigen. Bitte teste das Produkt zunächst an einer kleinen, unauffälligen Stelle, bevor Du es auf dem gesamten Objekt anwendest. Beachte, dass die Anwendung der Produkte auf eigene Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung des Herstellers erfolgt. Bitte berücksichtige, dass die Ergebnisse der Anwendung je nach Art des Metalls, Legierung und Zustand des Objektes variieren können. 

Silberpatina

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Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina ist ein hochwertiges Produkt, welches speziell entwickelt wurde, um Silberobjekten eine edle und ansprechende Patina zu verleihen. Die Silberpatina kann auch für die Patinierung anderer metallischer Objekte wie Aluminium verwendet werden. Anwendung Vor der Anwendung sollte das Objekt gründlich gereinigt und frei von Fett und Verschmutzungen sein. Bitte trage während der gesamten Anwendung Einweghandschuhe, um eine Verunreinigung des Objekts zu vermeiden. Um eine intensivere Farbgebung zu erzielen, kann das Objekt mit einem Haushaltsföhn vorab erwärmt werden. 1. Gebe etwa ein Viertel der Silberpatina in ein Behältnis und lege das Objekt hinein, sodass dieses vollständig bedeckt ist. 2. Lasse das Objekt für ca. drei bis fünf Sekunden in der Silberpatina einwirken. 3. Anschließend nehme das Objekt aus der Silberpatina und spüle es gründlich unter fließendem Wasser ab. 4. Wiederhole diesen Vorgang, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Für einen geringeren Verbrauch kann nach der Anwendung die benutzte Silberpatina aus dem Behältnis zurück in die Verpackung gefüllt werden. Hinweise Bitte beachte, dass das Objekt nicht zu lange in der Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina belassen werden sollte, da die Oberfläche sonst stark nachdunkeln und beinahe schwarz wirken kann. Ein optimales Ergebnis wird erzielt, wenn die Oberfläche grau bis tief- oder bleigrau ist. Bitte teste das Produkt zunächst an einer kleinen, unauffälligen Stelle, bevor Du es auf dem gesamten Objekt anwendest. Beachte, dass die Anwendung der Produkte auf eigene Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung des Herstellers erfolgt. Bitte berücksichtige, dass die Ergebnisse der Anwendung je nach Art des Metalls, Legierung und Zustand des Objektes variieren können. 

Eisenwachs

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Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs ist ein hochwertiges mikrokristallines Wachs, welches entwickelt wurde, um diverse Bodenfunde aus Eisen zu konservieren. Durch die Anwendung des Eisenwachses bleibt die ursprüngliche Optik des Objekts erhalten und die Oberfläche des Objektes wird geschützt. Anwendung Für die Anwendung des Eisenwachses benötigst Du lediglich einen Topf, ein Thermometer und eine elektrische Herdplatte. 1. Erhitze das Eisenwachs in einem Topf, bis dieses eine klare Schmelze bildet. Achte dabei auf die Temperatur, welche zwischen 100 und maximal 110 Grad Celsius liegen sollte. 2. Lege das zu konservierende Eisenobjekt anschließend in den Topf und lasse dieses darin, bis keine Bläschen mehr aus dem Objekt aufsteigen. 3. Nehme das Objekt vorsichtig aus dem Topf und entferne überschüssiges Wachs mit einem Tuch. Das Eisenwachs benötigt etwa 12 Stunden zum Aushärten. Nach dieser Zeit kannst Du die Oberfläche mit einem Dremel und einer Rosshaarbürste polieren. Für größere Objekte empfehlen wir, eine Rosshaarschuhbürste zu verwenden. Hinweise Bitte teste das Produkt zunächst an einer kleinen, unauffälligen Stelle, bevor Du es auf dem gesamten Objekt anwendest. Beachte, dass die Anwendung der Produkte auf eigene Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung des Herstellers erfolgt. Bitte berücksichtige, dass die Ergebnisse der Anwendung je nach Art des Metalls, Legierung und Zustand des Objektes variieren können. 

Wachs

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Brüche DAS ORIGINAL Wachs Brüche DAS ORIGINAL Wachs ist ein qualitativ hochwertiges Wachs, das speziell für die Konservierung und Restaurierung von verschiedenen Metallen entwickelt wurde. Das Wachs bietet Schutz für Bodenfunde, wie beispielsweise Münzen, Fibeln, Schnallen und mehr. Es verleiht dem Objekt eine glänzende Oberfläche und intensiviert die Farbe, ohne die natürliche Farbgebung der Patina zu verfälschen. Anwendung 1. Erwärme das zu behandelnde Objekt vorsichtig mit einem Haushaltsföhn. Achte dabei darauf, das Objekt nicht zu erhitzen. 2. Trage das Wachs dünn mit einem Wattestäbchen auf das Objekt auf. 3. Lass das Wachs etwa 5 Minuten trocknen und poliere die Oberfläche anschließend. 4. Wiederhole den Vorgang je nach gewünschtem Erscheinungsbild. Für eine hochglänzende Oberfläche empfehlen wir, die Oberfläche nach einer Aushärtungszeit von etwa einer Stunde mit einem Dremel und Rosshaarbürstchen zu polieren. Sollte zu viel Wachs aufgetragen worden sein, kann das Objekt erneut erwärmt und die Oberfläche mit einem Lappen abgetupft werden. Hinweise Brüche DAS ORIGINAL Wachs kann im offenen Behälter fest werden. Stelle daher sicher, dass der Behälter nach der Entnahme des Produktes umgehend verschlossen wird. Bitte teste das Produkt zunächst an einer kleinen, unauffälligen Stelle, bevor Du es auf dem gesamten Objekt anwendest. Beachte, dass die Anwendung der Produkte auf eigene Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung des Herstellers erfolgt. Bitte berücksichtige, dass die Ergebnisse der Anwendung je nach Art des Metalls, Legierung und Zustand des Objektes variieren können. 

das originale Sicherheitsdatenblatt gibt es zu jedem Produkt gerne auf Anfrage und wird per PDF übersandt !

Sicherheitsdatenblatt Eisenwachs

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs Überarbeitet am: 21.04.2023 Seite 1 von 9

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs 1.1. Produktidentifikator Materialnummer: 004 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Poliermittel/Anlaufentferner für Metall Verwendung des Stoffs/des Gemischs 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Claudia Brüche Straße: Merkenicher Str. 88 b Ort: D-50735 Köln Telefon: +49 (0) 1737314520 Ansprechpartner: E-Mail: Claudia Brüche Info@Brüche-DAS-ORIGINAL.de +49 (0) 1737314520 (deutsch, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr) Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 1.4. Notrufnummer:  +49 (0) 1737314520 (deutsch, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr) Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2. Kennzeichnungselemente Hinweis zur Kennzeichnung Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: keine Das geschmolzene Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs Überarbeitet am: 21.04.2023 Seite 2 von 9 Hartglanzwachs für flüssige Lösemitteldispersionen Enthält: Paraffinwachs und Petroleumwachs, mikrokristallin CAS-Nr.: 63231-60-7 EG-Nr.: 264-038-1 REACH-Nr.: 01-2119495561-32 Paraffinwachse (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte CAS-Nr.: 64742-51-4 EG-Nr.: 265-154-5 REACH-Nr.: 01-2119480133-46 Kohlenwasserstoffe, C6-20, Polymere, mit Wasserstoff behandelte CAS-Nr.: 69430-35-9 EG-Nr.: 614-968-2 Monomere: gelistet Chemische Charakterisierung Gefährliche Inhaltsstoffe keine/keiner (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH))

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Hinweise Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Symptomen der Atemwege: Arzt anrufen. Nach Einatmen Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt betroffene Hautpartie rasch mit Wasser kühlen. Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen. Unbedingt Arzt hinzuziehen! Nach Hautkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Sofort Mund ausspülen und 1 Glas Wasser nachtrinken. Nach Verschlucken 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Sand, Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2) Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Geeignete Löschmittel Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs Überarbeitet am: 21.04.2023 Seite 3 von 9 Wasservollstrahl Ungeeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr. Im Brandfall können entstehen: Pyrolyseprodukte, toxisch (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NOx)) 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. Allgemeine Hinweise Nicht für Notfälle geschultes Personal Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Einsatzkräfte Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Für Rückhaltung Staubfrei aufnehmen und staubfrei ablagern. Schmelze: Erstarren lassen. Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Für Reinigung Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. Hinweise zum sicheren Umgang Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Kühl und trocken Anforderungen an Lagerräume und Behälter Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs Überarbeitet am: 21.04.2023 Seite 4 von 9 lagern. Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse nach TRGS 510: 11 (Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind) 7.3. Spezifische Endanwendungen Poliermittel/Anlaufentferner für Metall Technisches Merkblatt beachten.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art Allgemeiner Staubgrenzwert, alveolengängige Fraktion - 1,25 A Allgemeiner Staubgrenzwert, einatembare 2(II) Fraktion - 10 E 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Gestellbrille mit Seitenschutz Augen-/Gesichtsschutz Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Handschutz Benutzung von Schutzkleidung. (schwer entflammbar) Körperschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung Filtergerät (Vollmaske oder Mundstückgarnitur) mit Filter: A2, A2/P2, ABEK Atemschutz Thermische Gefahren Das geschmolzene Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Begrenzung und Überwachung der Umweltexpos

 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs Überarbeitet am: 21.04.2023 Seite 5 von 9 Aggregatzustand: fest (Wachs) 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Farbe: weißlich - hellgelb Geruch: charakteristisch Geruchsschwelle: nicht bestimmt Prüfnorm Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: nicht bestimmt Siedepunkt oder Siedebeginn und nicht bestimmt Siedebereich: Entzündbarkeit: Nicht entzündbar. Untere Explosionsgrenze: nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt Flammpunkt: > 200 °C Zündtemperatur: nicht bestimmt Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt pH-Wert: nicht anwendbar Kinematische Viskosität: nicht bestimmt Wasserlöslichkeit: Nicht mischbar nicht bestimmt Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser: nicht bestimmt Dampfdruck: nicht bestimmt Dichte (bei 20 °C): ca. 0,94 g/cm³ DIN 53217 Relative Dampfdichte: nicht bestimmt Partikeleigenschaften: nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben Angaben über physikalische Gefahrenklassen Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich. Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig, jedoch führt die Anreicherung von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr. Explosionsgefahren Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen Tropfpunkt/Tropfbereich: 70 - 120 °C DIN ISO 2176 Weitere Angaben Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
 10.1. Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Vor Hitze schützen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Oxidationsmittel 10.5. Unverträgliche Materialien

 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs Überarbeitet am: 21.04.2023 Seite 6 von 9 Im Brandfall können entstehen: Pyrolyseprodukte, toxisch (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NOx)) 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Akute Toxizität (oral) LD50: > 2000 mg/kg (Ratte) Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reiz- und Ätzwirkung Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen Verschlucken, Hautkontakt, Augenkontakt, Einatmen. 11.2. Angaben über sonstige Gefahren Endokrinschädliche Eigenschaften Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Produkt ist nicht: ökotoxisch. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft. Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. 12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften 12.7. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs Überarbeitet am: 21.04.2023 Seite 7 von 9 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen zur Entsorgung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen zur Entsorgung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: Nein 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor. 14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften

Zim ist klasse !

Brüche DAS ORIGINAL Eisenwachs Überarbeitet am: 21.04.2023 Seite 8 von 9 Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU: Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend Status: Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme CLP: Classification, labelling and Packaging REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% LL50: Lethal loading, 50% EL50: Effect loading, 50% EC50: Effective Concentration 50% ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods EmS: Emergency Schedules MFAG: Medical First Aid Guide IATA: International Air Transport Association ICAO: International Civil Aviation Organization MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container VOC: Volatile Organic Compounds SVHC: Substance of Very High Concern Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. 










 












 

Sicherheitsdatenblatt Silberreiniger

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche

Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 1 von 10

ABSCHNITT 1:
Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger 1.1. Produktidentifikator Materialnummer: 003 UFI: M800-P0UP-T00J-T11V 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Reinigungsmittel (Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen) Verwendung des Stoffs/des Gemischs 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Claudia Brüche Straße: Merkenicher Str. 88 b Ort: D-50735 Köln Telefon: +49 (0) 1737314520 Ansprechpartner: E-Mail: Claudia Brüche Info@Brüche-DAS-ORIGINAL.de +49 (0) 1737314520 (deutsch, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr) Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 1.4. Notrufnummer:  +49 (0) 1737314520 (deutsch, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr) Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Met. Corr. 1; H290 Skin Corr. 1; H314 Eye Dam. 1; H318 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Phosphorsäure; ortho-Phosphorsäure Decan-1-ol, ethoxyliert; Alkylpolyethoxylat Signalwort: Gefahr Piktogramme: H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Gefahrenhinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. Sicherheitshinweise Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 2 von 10 P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische in wässriger Lösung Chemische Charakterisierung Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. Stoffname Anteil EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) 7664-38-2 Phosphorsäure; ortho-Phosphorsäure 5 - < 10 % 231-633-2 015-011-00-6 01-2119485924-24 Met. Corr. 1, Skin Corr. 1B, Eye Dam. 1; H290 H314 H318 26183-52-8 Decan-1-ol, ethoxyliert; Alkylpolyethoxylat 1 - < 5 % 500-046-6 Acute Tox. 4, Eye Dam. 1; H302 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE CAS-Nr. EG-Nr. Stoffname Anteil Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE 7664-38-2 231-633-2 Phosphorsäure; ortho-Phosphorsäure 5 - < 10 % Skin Corr. 1B; H314: >= 25 - 100 Skin Irrit. 2; H315: >= 10 - < 25 Eye Irrit. 2; H319: >= 10 - < 25 26183-52-8 500-046-6 Decan-1-ol, ethoxyliert; Alkylpolyethoxylat 1 - < 5 % oral: ATE = 500 mg/kg Eye Dam. 1; H318: >= 20 - 100 Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 < 5 % nichtionische Tenside, Duftstoffe.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Hinweise Für Frischluft sorgen. Bei Symptomen der Atemwege: Arzt anrufen. Nach Einatmen Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Nach Augenkontakt Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und 1 Glas Wasser nachtrinken. KEIN Nach Verschlucken Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 3 von 10 Erbrechen herbeiführen. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Magenperforation. Sofort Arzt hinzuziehen. Kein Neutralisationsmittel trinken lassen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Wassersprühstrahl alkoholbeständiger Schaum Kohlendioxid (CO2) Löschpulver Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Geeignete Löschmittel Wasservollstrahl Ungeeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Pyrolyseprodukte, toxisch (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2)) 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Allgemeine Hinweise Nicht für Notfälle geschultes Personal Für ausreichende Lüftung sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Einsatzkräfte Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Für Rückhaltung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Für Reinigung Den betroffenen Bereich belüften. Weitere Angaben Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 4 von 10 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für ausreichende Lüftung sorgen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nicht mischen mit anderen Chemikalien. Hinweise zum sicheren Umgang Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Nicht zusammen lagern mit: Base, Oxidationsmittel, Peroxide. Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse nach TRGS 510: 8B (Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe) 7.3. Spezifische Endanwendungen Reinigungsmittel (Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen)

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art 7664-38-2 Orthophosphorsäure 2 E 2(I) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (DIN EN 166) Augen-/Gesichtsschutz Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (EN ISO 374) Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk) Dicke des Handschuhmaterials: >= 0,11 mm Handschutz Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 5 von 10 Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Benutzung von Schutzkleidung. Körperschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Atemschutz ist erforderlich bei: Grenzwertüberschreitung, Aerosol- oder Nebelbildung Filtergerät (Vollmaske oder Mundstückgarnitur) mit Filter: P2 Atemschutz Thermische Gefahren Es liegen keine Informationen vor. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Aggregatzustand: Flüssig 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Farbe: farblos Geruch: nach: Parfüme, Duftstoffe Geruchsschwelle: nicht bestimmt Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: ca. 0 °C Siedepunkt oder Siedebeginn und ca. 100 °C Siedebereich: Entzündbarkeit: nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze: nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt Flammpunkt: nicht bestimmt Zündtemperatur: nicht bestimmt Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt pH-Wert: < 2 Kinematische Viskosität: nicht bestimmt Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar nicht bestimmt Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser: nicht bestimmt Dampfdruck: nicht bestimmt Dichte: 1,0 - 1,1 g/cm³ Relative Dampfdichte: nicht bestimmt Partikeleigenschaften: nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben Weitere Angaben Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Korrosiv gegenüber Metallen. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 6 von 10 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Korrosiv gegenüber Metallen. Exotherme Reaktion mit: Base, Peroxide, Oxidationsmittel. Es liegen keine Informationen vor. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Metall. Fernhalten von: Base, Oxidationsmittel, Peroxide. 10.5. Unverträgliche Materialien Im Brandfall können entstehen: Pyrolyseprodukte, toxisch (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2)) 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. ATEmix berechnet ATE (oral) 25050,1 mg/kg CAS-Nr. Bezeichnung Expositionsweg Dosis Spezies Quelle Methode 26183-52-8 Decan-1-ol, ethoxyliert; Alkylpolyethoxylat ATE 500 mg/kg oral Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (Auf Basis von Prüfdaten) Verursacht schwere Augenschäden. (Auf Basis von Prüfdaten) Reiz- und Ätzwirkung Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen Verschlucken, Hautkontakt, Augenkontakt, Einatmen. 11.2. Angaben über sonstige Gefahren Endokrinschädliche Eigenschaften Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt.

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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 7 von 10 CAS-Nr. Bezeichnung Aquatische Toxizität Dosis [h] | [d] Spezies Quelle Methode 7664-38-2 Phosphorsäure; ortho-Phosphorsäure Akute Fischtoxizität LC50 138 mg/l 96 h Gambusia affinis Hersteller 26183-52-8 Decan-1-ol, ethoxyliert; Alkylpolyethoxylat Akute Algentoxizität ErC50 19,6 72 h Hersteller mg/l Algae OECD 201 Akute Crustaceatoxizität EC50 15 mg/l 48 h Daphnia magna Hersteller (Großer Wasserfloh) OECD 202 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. CAS-Nr. Bezeichnung Methode Wert d Quelle Bewertung 26183-52-8 Decan-1-ol, ethoxyliert; Alkylpolyethoxylat OECD 301B > 60 % 28 Hersteller Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). 12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft. Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. 12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften 12.7. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Weitere Hinweise ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen zur Entsorgung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt 060104 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren; Phosphorsäure und phosphorige Säure; gefährlicher Abfall Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 8 von 10 Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: UN 1805 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG 14.3. Transportgefahrenklassen: 8 14.4. Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 8 Klassifizierungscode: C1 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Freigestellte Menge: E1 Beförderungskategorie: 3 Gefahrnummer: 80 Tunnelbeschränkungscode: E Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: UN 1805 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG 14.3. Transportgefahrenklassen: 8 14.4. Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 8 Klassifizierungscode: C1 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Freigestellte Menge: E1 Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: UN 1805 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: PHOSPHORIC ACID SOLUTION 14.3. Transportgefahrenklassen: 8 14.4. Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 8 Marine pollutant: - Sondervorschriften: 223 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Freigestellte Menge: E1 EmS: F-A, S-B Trenngruppe: 1 - acids Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: UN 1805 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: PHOSPHORIC ACID, SOLUTION 14.3. Transportgefahrenklassen: 8 14.4. Verpackungsgruppe: III Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 9 von 10 Gefahrzettel: 8 Sondervorschriften: A3 A803 Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L Passenger LQ: Y841 Freigestellte Menge: E1 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 852 IATA-Maximale Menge - Passenger: 5 L IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 856 IATA-Maximale Menge - Cargo: 60 L 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: Nein 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor. 14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII): Eintrag 3 Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU < 0,3 % (VOC): Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU: Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie Zusätzliche Hinweise Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien [Detergenzien-Verordnung]. Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkung: Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend Status: Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme CLP: Classification, labelling and Packaging REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberreiniger Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 10 von 10 ATE: Acute toxicity estimate LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% LL50: Lethal loading, 50% EL50: Effect loading, 50% EC50: Effective Concentration 50% ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods EmS: Emergency Schedules MFAG: Medical First Aid Guide IATA: International Air Transport Association ICAO: International Civil Aviation Organization MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container VOC: Volatile Organic Compounds SVHC: Substance of Very High Concern Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Einstufung Einstufungsverfahren Met. Corr. 1; H290 Auf Basis von Prüfdaten Skin Corr. 1; H314 Auf Basis von Prüfdaten Eye Dam. 1; H318 Auf Basis von Prüfdaten H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. Weitere Angaben (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 

Sicherheitsdatenblatt Wachs

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 1 von 9

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Brüche DAS ORIGINAL Wachs 1.1. Produktidentifikator Materialnummer: 002 UFI: W600-6059-H001-5PFT 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Poliermittel/Anlaufentferner für Metall Verwendung des Stoffs/des Gemischs 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Claudia Brüche Straße: Merkenicher Str. 88 b Ort: D-50735 Köln Telefon: +49 (0) 1737314520 E-Mail: Ansprechpartner: Info@Brüche-DAS-ORIGINAL.de Claudia Brüche +49 (0) 1737314520 (deutsch, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr) Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 1.4. Notrufnummer:  +49 (0) 1737314520 (deutsch, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr) Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Asp. Tox. 1; H304 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <2 % Aromaten Signalwort: Gefahr Piktogramme: H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Gefahrenhinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen. Sicherheitshinweise Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 2 von 9 Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Wachs Chemische Charakterisierung Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. Stoffname Anteil EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <2 % Aromaten 50 - 100 % 918-481-9 01-2119457273-39 Asp. Tox. 1; H304 EUH066 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE CAS-Nr. EG-Nr. Stoffname Anteil Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE 918-481-9 Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <2 50 - 100 % % Aromaten dermal: LD50 = > 3000 mg/kg; oral: LD50 = > 5000 mg/kg ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Hinweise Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Symptomen der Atemwege: Arzt anrufen. Nach Einatmen Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Sofort Mund ausspülen und 1 Glas Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Nach Verschlucken 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Sand, Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2) Geeignete Löschmittel Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 3 von 9 Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Wasservollstrahl Ungeeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr. Im Brandfall können entstehen: Pyrolyseprodukte, toxisch (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NOx)) 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Allgemeine Hinweise Nicht für Notfälle geschultes Personal Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Einsatzkräfte Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Für Rückhaltung Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Für Reinigung Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 6.4. Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für ausreichende Lüftung sorgen. Hinweise zum sicheren Umgang Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Kühl und trocken Anforderungen an Lagerräume und Behälter Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 4 von 9 lagern. Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse nach TRGS 510: 11 (Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind) 7.3. Spezifische Endanwendungen Poliermittel/Anlaufentferner für Metall Technisches Merkblatt beachten. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen 2(II) (RCP-Gruppe): C9-C14 Aliphaten - 300 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Gestellbrille mit Seitenschutz Augen-/Gesichtsschutz Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Handschutz Benutzung von Schutzkleidung. Körperschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Atemschutz Thermische Gefahren Das geschmolzene Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Aggregatzustand: fest (pastös) 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Farbe: weißlich Geruch: charakteristisch Geruchsschwelle: nicht bestimmt Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 5 von 9 Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: nicht bestimmt Siedepunkt oder Siedebeginn und 180 °C Siedebereich: Entzündbarkeit: Nicht entzündbar. Untere Explosionsgrenze: 0,6 Vol.-% Obere Explosionsgrenze: 7 Vol.-% Flammpunkt: 63 °C Zündtemperatur: 240 °C Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt pH-Wert: nicht anwendbar Kinematische Viskosität: (bei 40 °C) 4,5 mm²/s Wasserlöslichkeit: Nicht mischbar nicht bestimmt Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser: nicht bestimmt Dampfdruck: 1 hPa (bei 20 °C) Dichte: 0,784 g/cm³ Relative Dampfdichte: nicht bestimmt Partikeleigenschaften: nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben Angaben über physikalische Gefahrenklassen Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Explosionsgefahren Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen Lösemittelgehalt: 75 % Tropfpunkt/Tropfbereich: > 35 °C Weitere Angaben Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Vor Hitze schützen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Oxidationsmittel 10.5. Unverträgliche Materialien Im Brandfall können entstehen: Pyrolyseprodukte, toxisch (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NOx)) 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 6 von 9 Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Akute Toxizität (oral) LD50: > 2000 mg/kg (Ratte) CAS-Nr. Bezeichnung Expositionsweg Dosis Spezies Quelle Methode Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <2 % Aromaten LD50 > 5000 Ratte mg/kg oral Hersteller LD50 > 3000 Kaninchen mg/kg dermal Hersteller Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reiz- und Ätzwirkung Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen Verschlucken, Hautkontakt, Augenkontakt, Einatmen. 11.2. Angaben über sonstige Gefahren Endokrinschädliche Eigenschaften Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Produkt ist nicht: ökotoxisch. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft. Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. 12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften 12.7. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Weitere Hinweise Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 7 von 9 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen zur Entsorgung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt 070604 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen; gefährlicher Abfall Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen; gefährlicher Abfall 070604 Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: Nein 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor. 14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 8 von 9 nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII): Eintrag 3 Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU 75 % (VOC): Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU: Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend Status: Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme CLP: Classification, labelling and Packaging REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% LL50: Lethal loading, 50% EL50: Effect loading, 50% EC50: Effective Concentration 50% ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods EmS: Emergency Schedules MFAG: Medical First Aid Guide IATA: International Air Transport Association ICAO: International Civil Aviation Organization MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Wachs Überarbeitet am: 28.04.2023 Seite 9 von 9 VOC: Volatile Organic Compounds SVHC: Substance of Very High Concern Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Einstufung Einstufungsverfahren Asp. Tox. 1; H304 Berechnungsverfahren H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. Weitere Angaben (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 28.04.2023 

Sicherheitsdatenblatt Silberpatina

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 1 von 9

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina 1.1. Produktidentifikator Materialnummer: 001 UFI: Y300-P0FW-600J-GAVR 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen Verwendung des Stoffs/des Gemischs 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Claudia Brüche Straße: Merkenicher Str. 88 b Ort: D-50735 Köln Telefon: +49 (0) 1737314520 Ansprechpartner: E-Mail: Claudia Brüche Info@Brüche-DAS-ORIGINAL.de +49 (0) 1737314520 (deutsch, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr) Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 1.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 2; H411 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Kupfersulfat-Pentahydrat Signalwort: Gefahr Piktogramme: H318 Verursacht schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenhinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sicherheitshinweise Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 2 von 9 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische in wässriger Lösung Chemische Charakterisierung Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. Stoffname Anteil EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) 7758-99-8 Kupfersulfat-Pentahydrat 5 - < 10 % 231-847-6 029-023-00-4 01-2119520566-40 Acute Tox. 4, Eye Dam. 1, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H302 H318 H400 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE CAS-Nr. EG-Nr. Stoffname Anteil Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE 7758-99-8 231-847-6 Kupfersulfat-Pentahydrat 5 - < 10 % oral: ATE 481 mg/kg Aquatic Acute 1; H400: M=10 Aquatic Chronic 1; H410: M=1

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Hinweise Für Frischluft sorgen. Bei Symptomen der Atemwege: Arzt anrufen. Nach Einatmen Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Nach Augenkontakt Sofort Mund ausspülen und 1 Glas Wasser nachtrinken. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen. Nach Verschlucken 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 3 von 9 Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Geeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Pyrolyseprodukte, toxisch 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zusätzliche Hinweise ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Allgemeine Hinweise Nicht für Notfälle geschultes Personal Für ausreichende Lüftung sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Einsatzkräfte Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Für Rückhaltung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Für Reinigung Den betroffenen Bereich belüften. Weitere Angaben Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 6.4. Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für ausreichende Lüftung sorgen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Hinweise zum sicheren Umgang Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 4 von 9 Behälter dicht geschlossen halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Es liegen keine Informationen vor. Zusammenlagerungshinweise 12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind) Lagerklasse nach TRGS 510: 7.3. Spezifische Endanwendungen Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt. Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (DIN EN 166) Augen-/Gesichtsschutz Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (EN ISO 374) Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Handschutz Benutzung von Schutzkleidung. Körperschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Atemschutz Thermische Gefahren Es liegen keine Informationen vor. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Aggregatzustand: Flüssig 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Farbe: blau Geruch: geruchlos Geruchsschwelle: nicht bestimmt Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: ca. 0 °C Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 5 von 9 Siedepunkt oder Siedebeginn und ca. 100 °C Siedebereich: Entzündbarkeit: nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze: nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt Flammpunkt: nicht bestimmt Zündtemperatur: nicht bestimmt Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt pH-Wert: 3 - 5 Kinematische Viskosität: nicht bestimmt Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar nicht bestimmt Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser: nicht bestimmt Dampfdruck: nicht bestimmt Dichte: 1,0 - 1,1 g/cm³ Relative Dampfdichte: nicht bestimmt Partikeleigenschaften: nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben Weitere Angaben Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es liegen keine Informationen vor. Es liegen keine Informationen vor. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Es liegen keine Informationen vor. 10.5. Unverträgliche Materialien Es liegen keine Informationen vor. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. ATEmix berechnet ATE (oral) 5528,7 mg/kg CAS-Nr. Bezeichnung Expositionsweg Dosis Spezies Quelle Methode 7758-99-8 Kupfersulfat-Pentahydrat oral ATE 481 mg/kg Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 6 von 9 Verursacht schwere Augenschäden. Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reiz- und Ätzwirkung Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen Verschlucken, Hautkontakt, Augenkontakt, Einatmen. 11.2. Angaben über sonstige Gefahren Endokrinschädliche Eigenschaften Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft. Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. 12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften 12.7. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Weitere Hinweise ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen zur Entsorgung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 7 von 9 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: UN 3082 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Kupfersulfat-Pentahydrat) 14.3. Transportgefahrenklassen: 9 14.4. Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 9 Klassifizierungscode: M6 Sondervorschriften: 274 335 375 601 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Freigestellte Menge: E1 Beförderungskategorie: 3 Gefahrnummer: 90 Tunnelbeschränkungscode: - Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: UN 3082 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Kupfersulfat-Pentahydrat) 14.3. Transportgefahrenklassen: 9 14.4. Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 9 Klassifizierungscode: M6 Sondervorschriften: 274 335 375 601 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Freigestellte Menge: E1 Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: UN 3082 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (COPPER SULPHATE PENTAHYDRATE) 14.3. Transportgefahrenklassen: 9 14.4. Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 9 Marine pollutant: MP Sondervorschriften: 274 335 969 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Freigestellte Menge: E1 EmS: F-A, S-F Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR) 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer: UN 3082 Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 8 von 9 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (COPPER SULPHATE PENTAHYDRATE) 14.3. Transportgefahrenklassen: 9 14.4. Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 9 Sondervorschriften: A97 A158 A197 A215 Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G Passenger LQ: Y964 Freigestellte Menge: E1 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 964 IATA-Maximale Menge - Passenger: 450 L IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 964 IATA-Maximale Menge - Cargo: 450 L 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: Ja Gefahrauslöser: Kupfersulfat-Pentahydrat 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor. 14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII): Eintrag 3, Eintrag 75 Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU: E1 Gewässergefährdend Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkung: Wassergefährdungsklasse: 3 - stark wassergefährdend Status: Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme CLP: Classification, labelling and Packaging REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations CAS: Chemical Abstracts Service Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt Claudia Brüche Brüche DAS ORIGINAL Silberpatina Überarbeitet am: 24.04.2023 Seite 9 von 9 DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% LL50: Lethal loading, 50% EL50: Effect loading, 50% EC50: Effective Concentration 50% ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods EmS: Emergency Schedules MFAG: Medical First Aid Guide IATA: International Air Transport Association ICAO: International Civil Aviation Organization MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container VOC: Volatile Organic Compounds SVHC: Substance of Very High Concern Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Einstufung Einstufungsverfahren Eye Dam. 1; H318 Berechnungsverfahren Aquatic Acute 1; H400 Berechnungsverfahren Aquatic Chronic 2; H411 Berechnungsverfahren H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. Weitere Angaben (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) Revisions-Nr.: 1,0 D - de Druckdatum: 25.04.2023